Entscheiden Sie jetzt über Ihre Zukunft!Fremdbestimmt oder Selbstbestimmt?
Bisher haben alle Regelungen in Bereich Finanzdienstleistungen zu mehr und teuerem Bürokratismus geführt, der zwar von größeren Institutionen (Banken, Versicherungen, "Haftungsdächern" etc.) geleistet werden kann, nicht aber vom einzelnen selbständigen Finanzdienstleister. Wenn die Anfang März veröffentlichten Pläne des Bundesministerium für Finanzen (BMF) umgesetzt würden, dass auch geschlossene Beteiligungen und ggf. auch Investmentfonds zu den regulierten KWG-pflichtigen Wertpapierdienstleistungen macht, müsste jeder, der diese Produkte berät und vermittelt, beim BaFin die Erlaubnis (Zulassung) nach §32, 1 KWG als Finanzdienstleistungsinstitut beantragen und dauerhaft alle daraus resultierenden Verpflichtungen gegenüber dem BaFin erfüllen. Das würde das Ende für die weit überwiegende Zahl freier Finanzberater bedeuten. Es gibt deshalb nur eine zukunftsfähige Lösung: Die eigene Selbstverwaltung – Einführung einer Finanzberaterkammer; d.h.,
Dies vorausgeschickt, bitten wir um Ihre Meinungsäußerung. Das Ergebnis dieser Umfrage werden wir veröffentlichen und den im Gesetzgebungsprozess beteiligten Ministerien, politischen Parteien und deren Abgeordneten zur Kenntnis bringen.
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