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Fremdbestimmt oder Selbstbestimmt?


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Bisher haben alle Regelungen in Bereich Finanzdienstleistungen zu mehr und teuerem Bürokratismus geführt, der zwar von größeren Institutionen (Banken, Versicherungen, "Haftungsdächern" etc.) geleistet werden kann,  nicht aber vom einzelnen selbständigen Finanzdienstleister. Wenn die Anfang März veröffentlichten Pläne des Bundesministerium für Finanzen (BMF) umgesetzt würden, dass auch geschlossene Beteiligungen und ggf. auch Investmentfonds zu den regulierten KWG-pflichtigen  Wertpapierdienstleistungen macht, müsste jeder, der diese Produkte berät und vermittelt, beim BaFin die Erlaubnis (Zulassung) nach §32, 1 KWG als Finanzdienstleistungsinstitut beantragen und dauerhaft alle daraus resultierenden Verpflichtungen gegenüber dem BaFin erfüllen. Das würde das Ende für die weit überwiegende Zahl freier Finanzberater bedeuten. Es gibt deshalb nur eine zukunftsfähige Lösung:

Die eigene Selbstverwaltung – Einführung einer Finanzberaterkammer; d.h.,

  • Es muss eine gesetzliche Definition der Tätigkeit als Finanzberater und als Finanzvermittler geben. Dies wären alle Finanzdienstleister (auch die gebundenen), die allgemeine Finanzberatung oder spezielle Finanzberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzprodukten am Kunden (sowohl Verbraucher als auch Unternehmen) erbringen.
  • Finanzberater und Finanzvermittler müssen als qualifizierter Berufsstand anerkannt werden, mit eigenständigem Berufsbild und definierten Zugangsvoraussetzungen (insbes. berufliche Aus- und Weiterbildung).
  • Wie andere qualifizierte Berufe (Arzt, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, etc.) sollten Finanzdienstleister alle beruflichen Angelegenheiten (Aus- u- Weiterbildung, Beratungsprozesse, Qualitätsüberwachung, etc.) in eigener Selbstverwaltung regeln können. Dies würde die Gründung einer eigenen "Finanzberaterkammer" als Körperschaft des öffentlichen Rechts bedeuten.
  • Die Entscheidung darüber, welche Finanzprodukte beraten und vermittelt werden dürfen, sollte zukünftig im Regelungsbereich der Finanzberaterkammer liegen.

Dies vorausgeschickt, bitten wir um Ihre Meinungsäußerung. Das Ergebnis dieser Umfrage werden wir veröffentlichen und den im Gesetzgebungsprozess beteiligten Ministerien, politischen Parteien und deren Abgeordneten zur Kenntnis bringen.

 

 

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